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Der VSA selbst publiziert keine Stelleninserate. Wir weisen über unseren Newsletter auf die Stellenportale aquaetgas.ch sowie umweltjobs.ch hin. Bitte schreiben Sie offene Stellen direkt bei unseren Partnern aus: aquaetgas.ch, Umweltjobs.ch oder Lehrstellen auf yousty.ch oder berufsberatung.ch.

Vernehmlassungen

  • Vernehmlassung diverse Dokumente «Digitale Planung von ARA»

    Nach dem Aktionsplan der schweizerischen Bundesverwaltung werden künftig Gebäude und Infrastrukturanlagen über ein digitales Abbild (dreidimensionales Modell) verfügen. Ziel ist, dass der Bund und alle bundesnahen Betriebe ab 2021 für Immobilien und ab 2025 für Infrastrukturanlagen die BIM Methode verpflichtend anwenden. Digitale Planungsprozesse ermöglichen sowohl in der ARA Planung sowie in der Realisierung eine Effizienz- und Qualitätssteigerung und unterstützen die Bauherrschaft bei Projektentscheiden. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen zwei Jahren in zwei VSA-Arbeitsgruppen eine Reihe von Hilfsmitteln erarbeitet, diese werden nun vernehmlasst.

    Die Dokumente stehen nun zur Vernehmlassung zu Verfügung:

    Bitte senden Sie uns Ihre Stellungnahme mit dem zur Verfügung stehenden Formular bis 15. Januar 2023 per E-Mail an Sara Engelhard.

  • Vernehmlassung Empfehlung «Prozessführung der Faulung und Co-Vergärung»

    In einem sich laufend weiter entwickelnden Umfeld müssen sich ARA-Betreiber auch immer mit Fragen der wirtschaftlichen und energetischen Optimierung auseinandersetzen. Der Betrieb der Faulung und ein allfälliger Einsatz von Co-Substraten bilden dabei wichtige Stellgrössen.

    Das CC-Abwasserreinigung hat in den letzten Jahren eine Empfehlung erarbeitet, mit deren Hilfe der Zustand einer Faulung bzw. Vergärungsanlage auf kommunalen Kläranlagen beurteilt und Optimierungspotential aufgezeigt werden können.

    Die Empfehlung und die Excel-Tools stehen nun zur Vernehmlassung zu Verfügung:

    Bitte senden Sie uns Ihre Stellungnahme mit dem zur Verfügung stehenden Formular bis 15. Januar 2023 per E-Mail an Sara Engelhard.

Ihre Fachfrage an die Experten des VSA

Bitte beachten Sie: Fragen zu konkreten Bauvorhaben werden durch den VSA nicht beantwortet. Die Bewilligungsfähigkeit ist direkt mit der zuständigen Behörde zu klären (Standortgemeinde oder ‐kanton). Bei Fragen bezüglich Dimensionierung sind entsprechende Fachpersonen beizuziehen.

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Sie fragen, VSA-Experten antworten: Fragestellungen werden in jedem Fachbereich von einer Expertengruppe beantwortet (Bearbeitungszeit: max. 10 Tage). Sind es Fragen von allgemeiner Bedeutung, werden diese anonymisiert im jeweiligen Fachbereich in den FAQ aufgenommen.
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