Klärwerkfachmann/Klärwerkfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis
Die eidgenössische Berufsprüfung 2012 findet an folgenden Daten statt:
| Datum | Art | Ort |
|---|---|---|
| 15.–17. Oktober 2012 | praktische Laborprüfungen | NTB Buchs, Interstaatliche Hochschule für Technik Werdenbergstrasse 4, 9470 Buchs |
| 19.–23. November 2012 | schriftliche und mündliche Prüfungen | Hotel Kreuz-Rössli-Kornhaus Falkensteinerstrasse 1, 4710 Balsthal |
Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- über eine abgeschlossene Berufslehre mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis verfügt und mindestens 4 Jahre Praxis auf einem Klärwerk nachweist
oder - mindestens 6 Jahre Praxis auf einem Klärwerk nachweist.
Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Der Entscheid wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Es gilt das Prüfungsreglement vom 18. Oktober 2002.
Zweck der Prüfung
Durch die Prüfung wird festgestellt, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen, um Abwasseranlagen so betreiben zu können, dass der Schutz von Mensch, Gewässern und Umwelt vor nachteiligen Einflüssen möglichst jederzeit gewährleistet ist.
Deshalb ist eine mindestens vier- bzw. sechsjährige Vollzeittätigkeit in einem Klärwerk für die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Bei Teilzeitanstellung verlängert sich die erforderliche Dauer der praktischen Tätigkeit entsprechend.
Anmeldung
Der Anmeldung sind beizufügen:
- eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis;
- Kopien der geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
- Angabe der Prüfungssprache;
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.
Anmeldeschluss 30. Juni 2012 (Datum des Poststempels)
Später eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung ist schriftlich mit Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten:
Prüfungssekretariat
c/o VSA
Europastrasse 3
Postfach
8152 Glattbrugg

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr von CHF 2'940.– (exkl. Übernachtung und Verpflegung) ist bis spätestens 31.8.2012 zu überweisen. Die Rechnung wird mit dem Zulassungsentscheid zugestellt.
Repetentinnen und Repetenten der Prüfung erhalten je nach Zahl der nochmals zu absolvierenden Prüfungsteile eine Ermässigung der Prüfungsgebühr.
Prüfungsordnung und Wegleitung
Dieses Jahr finden die Prüfungen noch nach dem alten Prüfungsreglement vom 18. Oktober 2002 statt. Die ab nächstem Jahr geltende neue Prüfungsordnung und Wegleitung werden nach Genehmigung durch das BBT aufgeschaltet (Sommer 2012).
Repetentinnen und Repetenten nach dem bisherigen Reglement vom 18. Oktober 2002 erhalten bis 2014 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung.