Laufende Vernehmlassungen und Befragungen

Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes: Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser
(Frist: 31.08.2012)

Mit der Vorlage soll die notwendige Rechtsgrundlage für eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe zur Finanzierung von Massnahmen bei ARA zur Elimination von organischen Spurenstoffen eingeführt werden. 

Über die Finanzierung wird auch die bundesweite Koordination der Planung der Massnahmen - eine weiterer Hauptkritikpunkt der Anhörung - sichergestellt. Die Forderung nach weiterer Technologieerprobung wird bereits heute durch eine Arbeitsgruppe «Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen» im Verband der Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) angegangen.

Der Bundesrat hat am 25. April 2012 das UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsunterlagen können über die folgende Internetadresse bezogen werden:
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Herr Stephan Müller, Bafu, Chef der Abteilung Wasser, gerne zur Verfügung (Tel 031 322 93 20; E-Mail: stephan.mueller@bafu.admin.ch).

Das UVEK bittet Sie, Ihre Stellungnahmen bis zum 31. August 2012 dem Bundesamt für Umwelt, Abteilung Wasser, 3003 Bern (Tel. 031 322 69 69; Fax 031 323 03 71) zuzustellen.

xeiro ag