Verband Schweizer Abwasser-
und Gewässerschutzfachleute

Erhaltung von Kanalisationen

Kommissionen

 

VSA-Kommission "Erhaltung von Kanalisationen"

Die Kommission hat die Aufgabe, geeignete Arbeitshilfen und Entscheidungsgrundlagen für Bauherren, Projektverfasser und Anbieter im Bereich "Erhaltung Kanalisationen" zu erarbeiten. 

 

Prüfkommission QUIK 

(Qualitätssicherung bei Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an nicht begehbaren Kanalisationen)

Die  Prüfkommission QUIK ist für die Durchführung des Verfahrens für die Zertifizierung von Instandsetzungs- und Sanierungsverfahren mit dem sogenannten "VSA-Eignungsattest"  zuständig, d.h. sie prüft die eingehenden Gesuche der interessierten Firmen und erteilt bei Erfüllung der gestellten Bedingungen das VSA-Eignungsattest. Massgebende Grundlage für die Tätigkeit der Kommission bildet das "Reglement zur Erlangung des VSA-Eignungsattests" (Anhang 3 zur VSA-Richtlinie QUIK). Seitens des VSA werden nur noch Sanierungsverfahren mit diesem Attest zur Anwendung empfohlen.

 

Zertifizierung von Instandsetzungs- und Sanierungsverfahren von nicht begehbaren Kanalisationen 

VSA-Eignungsatteste

 

 

Muster-Leistungsverzeichnis für Kanalreinigungs- und Saugarbeiten

Muster_LV_Kanalreinigung.pdf

Muster-Leistungsverzeichnis für Kanalfernsehaufnahmen

Muster_LV_KanalTV.pdf

 

 

 

Ausbildung

Werterhaltung von Kanalisationen

 

Kanalreinigung

 

Kurs für Kanalfernsehoperateure

 

Kanalinspektion

 

Sicherheit und Gesundheitsvorsorge

Publikationen

 

In den letzten Jahrzehnten wurden in der Schweiz, von öffentlichen und privaten Bauherren, grosse Investitionen in den Aufbau der Entwässerungsanlagen getätigt. Die Länge des primären öffentlichen Entwässerungsnetzes beträgt ca. 40'000 km. Diejenige des sekundären privaten Netzes ca. 80'000 km. Der Wiederbeschaffungswert dieser Anlagen wird auf rund 80 Mia. Franken geschätzt. Diese Anlagen können ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie fachgerecht betrieben und unterhalten werden.

 

Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) hat erstmals 1992 eine Richtlinie zum Unterhalt von Kanalisationen publiziert. Das stark veränderte Umfeld, das gestiegene Bewusstsein für die Werterhaltung sowie neue europäische Normen und Vorschriften erforderten eine Überarbeitung dieser Richtlinie.

 

Im 2007 konnte die Dokumentation "Erhaltung von Kanalisationen" veröffentlicht werden. Sie enthält folgende VSA-Richtlinien:

 

Betrieblicher Unterhalt von Entwässerungsanlagen
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen für den betrieblichen Unterhalt sämtlicher Entwässerungs­anlagen vom Küchen-/Bad-/WC-/Boden- und Dachwasserablauf bis zum Einlauf in die Kläranlage und/oder Vorfluter (Gewässer). Sie gilt für private und öffentliche Entwässerungsanlagen.

 

Zustandserfassung von Entwässerungsanlagen
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Zustandserfassung der öffentlichen Entwässerungsanlagen, der Grundstücksentwässerung und des Teils der Gebäudeentwässerung, welcher unterhalb der Bodenplatte liegt.

 

Optische Inspektion von Entwässerungsanlagen: Schadencodierung und Datentransfer
Diese Richtlinie regelt die einheitliche Schadencodierung und den Datentransfer für alle optischen Inspektionsarten an Entwässerungskanälen und –leitungen. Sie gilt für private und öffentliche Entwässerungsanlagen.

 

Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen
Diese Richtlinie gilt für die Zustands­beurteilung der öffentlichen und privaten Entwässerungsanlagen im besonderen für Abwasserleitungen, Kanäle und Schächte.
Die Richtlinie gilt für bestehende begehbare und nicht begehbare Entwässerungsleitungen und Schächte. Die technische Ausrüstung ist ausgenommen. Das in dieser Richtlinie beschriebene Bewertungssystem wurde für die Beurteilung der öffentlichen Entwässerungsanlagen entwickelt. Es lässt sich gleichermassen auch auf die Liegenschaftsentwässerung anwenden.
Da bei der Neubau-, Sanierungs- und Garantieabnahme die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung und nicht eine Zustandsbewertung mit Dringlichkeitsstufen im Vordergrund steht, findet in diesen Fällen die vorliegende Richtlinie keine Anwendung.

 

Baulicher Unterhalt von Entwässerungsanlagen (in Vernehmlassung)

Diese Richtlinie gilt für den baulichen Unterhalt von öffentlichen und privaten Entwässerungsanlagen ausserhalb von Gebäuden (Kanalisationen und Grundstücksentwässerung). Sie betrifft Kanäle im Freispeigelabfluss im nichtbegehbaren Bereich (bis DN 800 mm) sowie Kontrollschächte (Einstiegsschächte). Sonderbauwerke sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. 

 

Alle Richtlinien können einzeln oder als Gesamtdokumentation unter Publikationen bestellt werden.