Kollektivmitglied oder Einzelmitglied?
Welches ist für Sie die geeignete Mitgliedschaft beim VSA?
Alle MitarbeiterInnen der Kollektivmitglieder (d.h. nicht nur die beim VSA gemeldeten Mitgliedschaftsvertreter) geniessen bei den Tagungs- und Kursgebühren die Vorzugskonditionen der VSA-Mitglieder. Allerdings werden die Einladungen nur an die Adressen der gemeldeten Vertreter der Kollektivmitgliedschaft versendet.
Da die Einzelmitgliedschaft eine persönliche Mitgliedschaft ist, haben demgegenüber MitarbeiterInnen von VSA-Einzelmitgliedern bei Tagungen und Kursen die höheren Gebühren für Nichtmitglieder zu entrichten. MitarbeiterInnen von VSA-Einzelmitgliedern gelten nicht als VSA-Mitglieder.
Einzelmitglieder und Vertreter von Kollektivmitgliedern geniessen genau die gleichen Dienstleistungen seitens des VSA.
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