Verband Schweizer Abwasser-
und Gewässerschutzfachleute

Über den VSA

Wie werde ich VSA-Mitglied?

Mitgliederstatus

Kollektivmitglied oder Einzelmitglied?

Welches ist für Sie die geeignete Mitgliedschaft beim VSA?

Einige allgemeine Informationen:

Alle MitarbeiterInnen der Kollektivmitglieder (d.h. nicht nur die beim VSA gemeldeten Mitgliedschaftsvertreter) geniessen bei den Tagungs- und Kursgebühren die Vorzugskonditionen der VSA-Mitglieder. Allerdings werden die Einladungen nur an die Adressen der gemeldeten Vertreter der Kollektivmitgliedschaft versendet.

 

Da die Einzelmitgliedschaft eine persönliche Mitgliedschaft ist, haben demgegenüber MitarbeiterInnen von VSA-Einzelmitgliedern bei Tagungen und Kursen die höheren Gebühren für Nichtmitglieder zu entrichten. MitarbeiterInnen von VSA-Einzelmitgliedern gelten nicht als VSA-Mitglieder.

 

Einzelmitglieder und Vertreter von Kollektivmitgliedern geniessen genau die gleichen Dienstleistungen seitens des VSA.

Mitgliederkategorien und Mitgliederbeiträge des VSA

Mitgliederkategorien_und_Mitgliederbeitraege.pdf

Aufnahmegesuch

Aufnahmegesuch_CH.pdf