Ab 2002 ist die Ausbildung des Klärwerkpersonals dem eidgenössischen Berufsbildungsgesetz unterstellt. Der Abschluss kann auf 2 Niveaus erfolgen und richtet sich nach den Aufgaben und Funktionen des Klärwerkpersonals:
Ziel: Der Inhaber des Ausweises verfügt über die erforderlichen Kenntnisse zum selbständigen Führen einer kleineren Anlage (je nach Komplexität bis einige tausend Einwohnerwerte) oder zum Betreiben von Teilen einer komplexeren Anlage (z. B. Vorreinigung, biologische Stufe, Schlammbehandlung) unter einer Gesamtleitung.

Ziel: Der Inhaber des Fachausweises BBT besitzt zusätzlich vertiefte und umfangreichere Kenntnisse über sämtliche Bereiche der Abwasserbehandlung. Er ist befähigt, mittlere und grössere Anlagen technisch und personell selbständig zu führen.
mit eidgenössischem Fachausweis
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