QUIK = Qualitätssicherung bei Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an nicht begehbaren Kanalisationen
| Mitglieder: | Hans Ulrich Gränicher | Bern (Vorsitz) |
| Alfred Hächler | Baden | |
| Daniel Nater | Wolfhausen | |
| Walter Schibli | Hombrechtikon | |
| Bruno Schmuck | Rorschach | |
In der 2002 publizierten VSA-Richtlinie QUIK sind die Grundlagen und das Verfahren für die Zertifizierung von Instandsetzungs- und Sanierungsverfahren mit dem sogenannten "VSA-Eignungsattest" definiert.
Die Prüfkommission QUIK ist für die Durchführung des entsprechenden Verfahrens zuständig, d.h. sie prüft die eingehenden Gesuche der interessierten Firmen und erteilt bei Erfüllung der gestellten Bedingungen das VSA-Eignungsattest. Massgebende Grundlage für die Tätigkeit der Kommission bildet das "Reglement zur Erlangung des VSA-Eignungsattests" (Anhang 3 zur VSA-Richtlinie QUIK).
Seitens des VSA werden nur noch Sanierungsverfahren mit diesem Attest zur Anwendung empfohlen.
Diese Kommission behandelt Rekurse von Gesuchstellern gegen Entscheide der "Prüfkommission QUIK" beim Verfahren zur Erlangung des VSA-Eignungsattests.
Mitglieder: Martin Würsten, VSA-Präsident; Daniel Nater, Präsident KSV; Martin Gutmann, VSA-Vorstandsmitglied
Die folgenden Firmen und Systeme haben das Verfahren erfolgreich durchlaufen und ein VSA-Eignungsattest erhalten. Sie können die Atteste durch Anklicken des Dateilinks einsehen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt jeweils drei Jahre. Sie ist auf dem Eignungsattest aufgeführt. Wir empfehlen, den Prüfbericht/Systembeschrieb, welcher Bestandteol des VSA-Eignungsattests ist, von den Unternehmern einzufordern.
Liste aller Atteste (Stand 27.07.2010)
Linersysteme für
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Linersysteme für
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Roboterverfahren /
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