| Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute Associazione svizzera dei professionisti della protezione delle acque |
Association suisse des professionnels de la protection des eaux Swiss Water Association |
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Anschlusssysteme
Grundsätzlich ist bei einer Abwassersanierung als erste Priorität der Anschluss an die öffentliche Kanalisation zu prüfen. Er ist in den Bauzonen und im Rahmen der Zweckmässigkeit und der Zumutbarkeit sogar zwingend. Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Leitungs- und Pumpsystemen, die hierzu zur Anwendung kommen können. Eine detaillierte Übersicht findet sich in der VSA-Publikation „Abwasser im ländlichen Raum“.
Lokale Massnahmen
Ist ein Kanalisationsanschluss nicht zumutbar, so ist eine Lösung nach dem Stand der Technik erforderlich. Das Abwasser kann vor Ort gespeichert und anschliessend auf eine kommunale Kläranlage abtransportiert oder in einer mechanisch-biologischen Kleinkläranlage behandelt werden. In der Schweiz sind hunderte solcher Anlage mit verschiedensten technischen oder naturnahen Systemen im Einsatz. Grösse und Verfahren hängen jeweils von verschiedenen Faktoren, beispielsweise der Belastung, Energiesicherheit, Klima, Platz etc. ab. Zudem wird intensiv an neuen und alternativen Systemen, beispielsweise mit separater Sammlung und Aufbereitung einzelner Abwasserströme (z.B. Urin, Fäkalien, Grauwasser) geforscht. Ein Überblick über Anlagen nach dem Stand der Technik bietet der VSA-Leitfaden „Abwasser im ländlichen Raum“, die Richtlinie „Kleinkläranlagen“ und das Herstellerverzeichnis auf dieser Homepage.
Landwirtschaft
Für häusliche Abwässer von Landwirtschaftsbetrieben gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation, respektive an die öffentliche ARA wie bei anderen Liegenschaften im ländlichen Raum. Unter gewissen Umständen können Landwirtschaftsbetriebe jedoch eine Sonderregelung beanspruchen. Bei einem erheblichen Rindvieh- oder Schweinebestand von mehr als 8 Düngergrossvieheinheiten darf das häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwertet werden. Voraussetzung dafür ist eine dichte Güllegrube mit ausreichendem Stapelvolumen sowie eine genügende Ausbringfläche.
Ein Landwirtschaftsbetrieb unterhält neben den häuslichen Abwässern diverse Lagereinrichtungen für Gülle, Mist, Futtersilage und Pflanzenschutzmittel, welche konform erstellt und entwässert werden müssen. Bei der Entwässerung des Betriebes ist speziell darauf zu achten, dass auch bei Leckagen und Unfällen keine flüssigen Hofdünger oder wassergefährdenden Flüssigkeiten via Drainagen, Regenwasserleitungen oder Direktabflüsse in Oberflächengewässer oder via Versickerungsanlagen ins Grundwasser gelangen können.